Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Wegfall der Maskenpflicht im Unterricht ab 4.Oktober 2021

Die Maskenpflicht entfällt im Unterricht, bei sonstigen Schulveranstaltungen und in der Mittagsbetreuung, auch wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewahrt werden kann. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen. Ansonsten besteht – wie bisher – im Inneren des Schulgebäudes außerhalb des Unterrichts (z. B. auf den Gängen und im Treppenhaus) Maskenpflicht. Im Außenbereich der Schule
(z. B. auf dem Pausenhof) muss keine Maske getragen werden. Wenn jemand trotzdem freiwillig eine Maske tragen möchte, ist dies selbstverständlich möglich.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

So, 03. Oktober 2021

Weitere Meldungen

Umweltschule

Stützpunktschule Religion

Am 17.11.2022 erhielt die Robert-Kragler-Grundschule, neben sieben weiteren Schulen aus dem ...