Informationen zur Schulanmeldung 2023
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
nachfolgend erhalten Sie Informationen zum Einschulungsverfahren 2023.
Wichtige Unterlagen hierzu, sowie aktuelle Informationen erhalten Sie per Post:
Rechtliche Grundlagen
Folgende Schülerinnen und Schüler müssen zur Schulanmeldung 2023 kommen
- alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden; für Kinder, die zwischen dem 01.07.2017 und 30.09.2017 geboren worden sind, gilt, dass Eltern nach Beratung durch die Schule entscheiden können, ob ihr Kind eingeschult wird oder nicht (Einschulungskorridor); Möchten Eltern ihr Kind erst ein Jahr später einschulen lassen, müssen sie dies der Schule bis spätestens 11. April 2023 schriftlich mitteilen.
- Schüler, die im letzten Schuljahr zurückgestellt wurden
- Schüler, die auf Antrag der Eltern (schriftlich!) eingeschult werden sollen (Geburtsdatum: 01.10.2017 bis 31.12.2017) der Antrag kann bis zum 31. 07. 2023 zurückgezogen werden (Das Schuljahr beginnt rechtlich am 1. August.)
- Schüler, die auf schriftlichen Antrag der Eltern nach positivem schulpsychologischen Gutachten eingeschult werden sollen (Geburtsdatum: ab 01.01.2018)
Eine Zurückstellung vom Schulbesuch darf erfolgen
- wenn Entwicklungsrückstände erkennbar sind und
- kein Anlass für eine Überweisung an eine Förderschule besteht
- eine Zurückstellung darf nicht wiederholt werden
- sie sollte möglichst vor Unterrichtsbeginn im Herbst erfolgen,
- ist aber auch noch bis 30. November zulässig.
Über eine Zurückstellung entscheidet die Schulleitung.
In Bayern besteht Sprengelpflicht
- die Schulanmeldung muss bei der Sprengelschule erfolgen,
- Gastschulanträge bedürfen einer ausführlichen Begründung,
- und sollten möglichst gleich bei der Schulanmeldung gestellt werden
Zur Anmeldung nötige Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes in Kopie
- Anmeldeblatt (unterschrieben)
- Sorgerechtsbescheinigung bei Alleinerziehenden in Kopie
- evtl. Antrag auf Zurückstellung mit den dazugehörigen Unterlagen
- Nachweis über ausreichenden Masernimpfschutz in Kopie
- Fragebogen zur Schulanmeldung, sofern noch nicht erfolgt
Die Entscheidung über die Schulaufnahme trifft die Schulleitung nach
- Einschulungsgespräch / Schulspiel
- Schulreifetest
- Sprachstandsdiagnose
- Information durch den Schularzt
- Gespräch mit Erziehern
Informationen zur Bayerischen Grundschule finden Sie unter folgendem Link: