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Informationen zur Schulanmeldung 2026

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

nachfolgend erhalten Sie Informationen zum Einschulungsverfahren 2025.
Wichtige Unterlagen hierzu, sowie aktuelle Informationen erhalten Sie von uns per Post bzw. E-Mail:

 

Rechtliche Grundlagen

Folgende Schülerinnen und Schüler müssen zur Schulanmeldung 2026 kommen

  • alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden; für Kinder, die zwischen dem 01.07.2020 und 30.09.2020 geboren worden sind, gilt, dass Eltern nach Beratung durch die Schule entscheiden können, ob ihr Kind eingeschult wird oder nicht (Einschulungskorridor); Möchten Eltern ihr Kind erst ein Jahr später einschulen lassen, müssen sie dies der Schule bis spätestens 10. April 2026 schriftlich mitteilen. Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder; insoweit ergeben sich keine Änderungen. Die Schule berät die Erziehungsberechtigten auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.

  • Schüler, die im letzten Schuljahr zurückgestellt wurden

  • Schüler, die auf Antrag der Eltern (schriftlich!) eingeschult werden sollen (Geburtsdatum: 01.10.2020 bis 31.12.2020) der Antrag kann bis zum 31. 07. 2026 zurückgezogen werden (Das Schuljahr beginnt rechtlich am 1. August.)

  • Schüler, die auf schriftlichen Antrag der Eltern nach positivem schulpsychologischen Gutachten eingeschult werden sollen (Geburtsdatum: ab 01.01.2021)

Eine Zurückstellung vom Schulbesuch darf erfolgen

  • wenn Entwicklungsrückstände erkennbar sind und

  • kein Anlass für eine Überweisung an eine Förderschule besteht

  • eine Zurückstellung darf nicht wiederholt werden

  • sie sollte möglichst vor Unterrichtsbeginn im Herbst erfolgen,

  • ist aber auch noch bis 30. November zulässig.

Über eine Zurückstellung entscheidet die Schulleitung.

In Bayern besteht Sprengelpflicht

  • die Schulanmeldung muss bei der Sprengelschule erfolgen,

  • Gastschulanträge bedürfen einer ausführlichen Begründung,

  • und sollten möglichst gleich bei der Schulanmeldung gestellt werden

Zur Anmeldung nötige Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes in Kopie

  • Anmeldeblatt (unterschrieben)

  • Sorgerechtsbescheinigung bei Alleinerziehenden in Kopie

  • evtl. Antrag auf Zurückstellung mit den dazugehörigen Unterlagen

  • Nachweis über ausreichenden Masernimpfschutz in Kopie zur Vorlage oder zum Verbleib

  • Fragebogen zur Schulanmeldung, sofern noch nicht erfolgt

Die Entscheidung über die Schulaufnahme trifft die Schulleitung nach

  • Einschulungsgespräch / Schulspiel

  • Schulreifetest

  • Sprachstandsdiagnose

  • Information durch den Schularzt

  • Gespräch mit Erziehern

 

 

 

 

 

 

 

Informationen zur Bayerischen Grundschule finden Sie unter folgendem Link:

 

Broschüre - Die Bayerische Grundschule