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Informationen zur Schulanmeldung 2023

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

nachfolgend erhalten Sie Informationen zum Einschulungsverfahren 2023.
Wichtige Unterlagen hierzu, sowie aktuelle Informationen erhalten Sie per Post:

 

Rechtliche Grundlagen

Folgende Schülerinnen und Schüler müssen zur Schulanmeldung 2023 kommen

  • alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden; für Kinder, die zwischen dem 01.07.2017 und 30.09.2017 geboren worden sind, gilt, dass Eltern nach Beratung durch die Schule entscheiden können, ob ihr Kind eingeschult wird oder nicht (Einschulungskorridor); Möchten Eltern ihr Kind erst ein Jahr später einschulen lassen, müssen sie dies der Schule bis spätestens 11. April 2023 schriftlich mitteilen.
  • Schüler, die im letzten Schuljahr zurückgestellt wurden
  • Schüler, die auf Antrag der Eltern (schriftlich!) eingeschult werden sollen (Geburtsdatum: 01.10.2017 bis 31.12.2017) der Antrag kann bis zum 31. 07. 2023 zurückgezogen werden (Das Schuljahr beginnt rechtlich am 1. August.)
  • Schüler, die auf schriftlichen Antrag der Eltern nach positivem schulpsychologischen Gutachten eingeschult werden sollen (Geburtsdatum: ab 01.01.2018)

Eine Zurückstellung vom Schulbesuch darf erfolgen

  • wenn Entwicklungsrückstände erkennbar sind und
  • kein Anlass für eine Überweisung an eine Förderschule besteht
  • eine Zurückstellung darf nicht wiederholt werden
  • sie sollte möglichst vor Unterrichtsbeginn im Herbst erfolgen,
  • ist aber auch noch bis 30. November zulässig.

Über eine Zurückstellung entscheidet die Schulleitung.

In Bayern besteht Sprengelpflicht

  • die Schulanmeldung muss bei der Sprengelschule erfolgen,
  • Gastschulanträge bedürfen einer ausführlichen Begründung,
  • und sollten möglichst gleich bei der Schulanmeldung gestellt werden

Zur Anmeldung nötige Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes in Kopie
  • Anmeldeblatt (unterschrieben)
  • Sorgerechtsbescheinigung bei Alleinerziehenden in Kopie
  • evtl. Antrag auf Zurückstellung mit den dazugehörigen Unterlagen
  • Nachweis über ausreichenden Masernimpfschutz in Kopie
  • Fragebogen zur Schulanmeldung, sofern noch nicht erfolgt

Die Entscheidung über die Schulaufnahme trifft die Schulleitung nach

  • Einschulungsgespräch / Schulspiel
  • Schulreifetest
  • Sprachstandsdiagnose
  • Information durch den Schularzt
  • Gespräch mit Erziehern

 

 

 

 

 

 

 

Informationen zur Bayerischen Grundschule finden Sie unter folgendem Link:

 

Broschüre - Die Bayerische Grundschule